Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt
Alle Leistungen auf einen Blick
Wir geben Ihnen Hilfestellungen bei
Zudem bieten wir Ihnen
Einen Mitgliederbereich auf unserer Webseite, in dem Ihnen diverse Unterlagen, Formulare, Muster und Informationsmaterialien zur Verfügung stehen (z.B. zu den Themen Spendenbescheinigung, Kassenbericht, Mustersatzung u.v.m.). Außerdem finden Sie hier auch unser Seminar – Buchungssystem. Die Zugangsdaten werden den Mitgliedern per Mail mitgeteilt.
Sonderaktionen
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 75 €.
Versicherungen
Eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar für Ihren Förderverein. Wir sichern Sie ab!
Vereinshaftpflicht
Vereinshaftpflicht für die Tätigkeiten des Fördervereins. Zivilrechtliche Ansprüche sind selbstverständlich abgedeckt, soweit sie sich aus der Tätigkeit im Auftrag des Fördervereins herleiten. Im Übrigen richtet sich der Deckungsschutz nach den Bestimmungen der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).
Veranstaltungshaftpflicht
Unsere Haftpflichtversicherung geht im Deckungsumfang über eine übliche Vereinshaftpflichtversicherung hinaus und bietet u. a. auch Deckungsschutz für alle Veranstaltungen, die ein Förderverein durchführt. Ausgenommen ist das Risiko durch teilnehmende Reitpferde, eine Hüpfburg, eine Wasserrutsche und/oder ein Trampolin. Diese Risiken müssen gesondert versichert werden. Dem BFD ist es möglich, diese Risiken mit einem geringen Einmalbetrag zu versichern.
Betriebshaftpflicht
Diese Sparte bietet Deckungsschutz beim Geschäftsbetrieb, z. B. Betreuungsmaßnahme, Basar, Imbiss, Mensa, u.v.m. Es sind alle Mitarbeitenden, auch Nichtmitglieder, versichert.
Wichtig
Versichert sind alle ehrenamtlichen, neben- oder hauptberuflichen Personen, die für den Förderverein tätig sind, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind.
Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die ein Mitglied oder eine beauftragte Person des Fördervereins einem Dritten schuldhaft zugefügt hat.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind selbstverschuldete Unfälle von Teilnehmenden und Kindern sowie gemietete und / oder geliehene Gegenstände.
Bei Trägervereinen besteht kein Versicherungsschutz als Eigentümer von Gebäuden und Räumlichkeiten, wenn diese Gebäude und Räumlichkeiten von Dritten (z. B. Schulen, Kindergärten etc.) genutzt werden.
Deckungssummen des Gruppenrahmenvertrages
Wir weisen darauf hin, dass der BFD keine Versicherungsagentur ist und keine Provisionen erhält.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Ihr Anliegen können Sie uns gerne mailen oder rufen Sie uns einfach an.
So erreichen Sie uns:
Fon: 0201 892 58 07
Mail: bfd@foerdervereine.org