• BFD – Im Beitrag enthalten

Eine Mitgliedschaft, die sich lohnt

Alle Leistungen auf einen Blick

Wir geben Ihnen Hilfestellungen bei

  • steuerrechtlichen Fragen
  • vertrags- und arbeitsrechtlichen Fragen
  • der Vereinsverwaltung und -führung
  • der Vereinsgründung
  • Fragen im Versicherungsbereich

Zudem bieten wir Ihnen

Einen Mitgliederbereich auf unserer Webseite, in dem Ihnen diverse Unterlagen, Formulare, Muster und Informationsmaterialien zur Verfügung stehen (z.B. zu den Themen Spendenbescheinigung, Kassenbericht, Mustersatzung u.v.m.). Außdermdem finden Sie hier auch unser Seminar – Buchungssystem. Die Zugangsdaten werden den Mitgliedern per Mail mitgeteilt.

Sonderaktionen

Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich nur 75 €.

Versicherungen

Eine Haftpflichtversicherung ist unverzichtbar für Ihren Förderverein. Wir sichern Sie ab!

Vereinshaftpflicht

Vereinshaftpflicht für die Tätigkeiten des Fördervereins. Zivilrechtliche Ansprüche sind selbstverständlich abgedeckt, soweit sie sich aus der Tätigkeit im Auftrag des Fördervereins herleiten. Im Übrigen richtet sich der Deckungsschutz nach den Bestimmungen der Allgemeinen Haftpflichtbedingungen (AHB).

Veranstaltungshaftpflicht

Unsere Haftpflichtversicherung geht im Deckungsumfang über eine übliche Vereinshaftpflichtversicherung hinaus und bietet u. a. auch Deckungsschutz für alle Veranstaltungen, die ein Förderverein durchführt. Ausgenommen ist das Risiko durch teilnehmende Reitpferde, eine Hüpfburg, eine Wasserrutsche und/oder ein Trampolin. Diese Risiken müssen gesondert versichert werden. Dem BFD ist es möglich, diese Risiken mit einem geringen Einmalbetrag zu versichern.

Betriebshaftpflicht

Diese Sparte bietet Deckungsschutz beim Geschäftsbetrieb, z. B. Betreuungsmaßnahme, Basar, Imbiss, Mensa, u.v.m. Es sind alle Mitarbeitenden, auch Nichtmitglieder, versichert.

Wichtig

Versichert sind alle ehrenamtlichen, neben- oder hauptberuflichen Personen, die für den Förderverein tätig sind, auch wenn sie keine Vereinsmitglieder sind.

Die Haftpflichtversicherung tritt für Schäden ein, die ein Mitglied oder eine beauftragte Person des Fördervereins einem Dritten schuldhaft zugefügt hat.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind selbstverschuldete Unfälle von Teilnehmenden und Kindern sowie gemietete und / oder geliehene Gegenstände.

Bei Trägervereinen besteht kein Versicherungsschutz als Eigentümer von Gebäuden und Räumlichkeiten, wenn diese Gebäude und Räumlichkeiten von Dritten (z. B. Schulen, Kindergärten etc.) genutzt werden.

Deckungssummen des Gruppenrahmenvertrages

  • Pauschal für Personen- und Sachschäden 5.000.000 €, zweifach im Versicherungsjahr
  • Vermögensschäden 200.000 € (nicht Eigenschäden)

Wir weisen darauf hin, dass der BFD keine Versicherungsagentur ist und keine Provisionen erhält.

Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Ihr Anliegen können Sie uns gerne mailen oder rufen Sie uns einfach an.

So erreichen Sie uns:

Fon: 0201 892 58 07
Mail: info@foerdervereine.org

Hier erhalten Sie unsere Leistungen auf einen Blick:

Unsere vier Säulen:

Hier erhalten Sie Schadenbeispiele: