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Haftpflicht im Ehrenamt
Fördervereine und Ehrenamt

Ehrenamts-Haftpflicht-Versicherung

Einige Bundesländer haben einen 
Sammel- Haftpflicht- Versicherungsvertrag 
für ehrenamtlich/freiwillig Tätige abgeschlossen.
Achtung:
Die von den Landesregierungen abgeschlossenen 
Verträge schützen insbesondere Ehrenamtliche
in den vielen kleinen, rechtlich unselbstständigen 
Initiativen, Gruppen und Projekten.

Vereine, Verbände, GmbHs, Stiftungen etc. 
sind also weiter in der Pflicht, für den 
Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen zu sorgen.

Für die Vorstände und Mitarbeiter eines Fördervereins 
ist der Bestand einer Haftpflichtversicherung von
besonderer Bedeutung. 
Das gilt besonders bei der Ganztagsbetreuung.
Die Privat-Haftpflicht-Versicherung kommt für 
Schäden, die durch die Tätigkeit für den Förderverein 
verursacht wurden, nicht auf.
 

Lösung:
Haftpflicht-Versicherung 
für schulische Fördervereine 
(auch Kitas)

BFD und LSFhaben 
im Mitgliedsbeitrag folgende 
Haftpflicht-Versicherungen eingeschlossen
:
Vereins- Haftpflicht, für Tätigkeiten des Vereins,
Veranstaltung- Haftpflicht für alle Veranstaltungen 
Betriebs- Haftpflicht 
für alle Mitglieder, Mitarbeiter und Helfer Ihres FÖV 

Der Mitgliedsbeitrag pro Förderverein beträgt
jährlich nur 60,00€.
Es unerheblich, wie viele Mitglieder der FÖV hat,
wie viele Veranstaltungen der FÖV durchführt und 
wie viele ehrenamtliche, neben- oder hauptberufliche 
Mitarbeiter für den FÖV tätig sind.

Bereits bestehende Vereinshaftpflichtversicherungen 
kann ein Fördervereinunter Hinweis auf die 
Mitgliedschaft im Verband wegen 
Doppelversicherung aufheben lassen. 

Und so einfach geht das:
Beitrittserklärung herunterladen, unterschrieben an 
den BFD/LSF schicken 
und die Versicherung ist schon drin!

Rufen Sie uns einfach an Tel. 0201 – 892 58 07  
(Mo – Fr 10:00 – 16:00 Uhr)

Wir sind gerne für Sie da.

Ihr BFD- und LSF- Team 

Wir sind keine Versicherungsagentur 
und erhalten keine Abschlußprovisionen!
Über unsere Gruppenversicherungen 
erhalten Mitglieder  besonderen Beiträge,
auch für sonstige Versicherungs-Risiken. 



15-01-2009, 16.31 | BFD-Administrator
   
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